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Ausgearbeitet von Michael Treutler
Definition:
  Rechte, die ein Mensch unabhängig von seiner Stellung im Staat, in der 
  Gesellschaft, der Familie, dem Beruf, der Religion, der Hautfarbe und seiner 
  Kultur inne hat. Menschenrechte werden von ihrem Selbstverständnis nicht 
  geschaffen, sondern sind durch das Menschsein "natürlich" vorhanden.
Entwicklung:
Hervorgegangen aus den "Grundrechten", die sich seit der Antike entwickelt haben:
Im Gegensatz zu den heutigen Menschenrechten waren diese ursprünglichen Grundrechte häufig an die Nationalität oder den Lehnsherren gebunden. So auch die erste offizielle Verschriftlichung:
Magna Charta Libertum (1215), welche nicht die allgemeine Gleichberechtigung, sondern den Schutz der Lehnsleute vor der Willkür ihrer Herrscher beinhaltete.
Im 17. Jahrhundert werden diese Rechte erstmals in staatlichen Institutionen 
  durch John Locke verankert. 
  Agreement of the people (Großbritannien, 1679)
  Bill of Rights (US 1689), US-Amerikanische Verfassung (1776)
Nach der französischen Revolution werden die Déclaration des droits de l'homme et du citoyen, 1789, in Anlehnung an die amerikanische Verfassung ausgearbeitet.
Im 19. Jahrhundert wurde besonders durch das 13. Amandment (gegen die Sklaverei) in den USA diese Grundrechte weiter verfestigt. Jedoch waren diese Rechte in dieser Zeit grundsätzlich rücknehmbar.
Völkerrechtlich wurden die Menschenrechte erst im 20. Jahrhundert verankert:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO, 10.12.1948) auf dem Verständnis, dass eine Missachtung der Menschenrechte den Weltfrieden gefährdet.
Die MR werden heute als Freiheits- und Gleichheitsrechte, sowie als Institutionen-Garantien (z.B. Gerichtsbarkeit) angesehen. In ihrem Umfang war die Materie zu Umfangreich für eine UNO-Konvention und wurde deshalb in zwei Konventionen verteilt:
Weitere Konventionen der UNO welche sich mit Menschenrechten befassen (Auswahl):
Darüber setzen sich die ILO und die UNESCO mit wirtschaftlichen Menschenrechtsthemen auseinander (z.B. Kinderarbeit etc.)
Die Menschenrechte haben sich auch in Deutschland im Grundgesetz niedergeschlagen:
Durchsetzungsinstanzen:
Hauptsächlich mangelt es den Menschenrechten heute an internationalen Durchsetzungsinstanzen:
Amnesty International beklagt in ihren Jahresberichten immer wieder bis zu 
  140 Ländern in denen Menschenrechtsverletzungen auftreten (darunter auch 
  die USA und Deutschland).
  Auf internationaler Ebene gibt es eigentlich nur zwei funktionierende Instanzen 
  auf denen Menschenrechte eingeklagt werden können:
Die Europäische Menschenrecht-Kommission (EMRK), welche sich in die Kommission und den Gerichtshof für Menschenrechte aufteilt. Beide Organe sitzen in Strasburg sind eine Institution des Europarates (welcher mit der EU nichts zu tun hat).
Für den amerikanischen Kontinent gibt es das Pendant der Amerikanischen 
  Menschenrechtskonvention (AMRK).
Allgemein gilt, dass es schwierig ist, Menschenrechte international durchzusetzen, da es keine übergeordnete "Ordnungsgewalt" gibt, welche Handlungsbefugnisse innerhalb der Nationalstaaten hat.
Amnesty International verbucht als größten Erfolg der letzten Jahrzehnte die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik der Menschenrechte.